Schadensabwicklung

Gemäß dem aktuellen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind wir nicht befugt, Ihnen einen komplette Schadensabwicklung anzubieten.
Dies überschreitet unsere Kompetenzen.

Allerdings nehmen wir Ihnen darüber hinaus alles ab, was die Reparatur bzw. den Ersatz Ihres Fahrzeuges anbelangt. Hierzu zählen die Bestellung eines Gutachters, die Überlassung eines Ersatzwagens, die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer oder die direkte Abrechnung mit diesem.
Dieser Service reduziert die mit einem Unfall immer verbundenen Unnehmlichkeiten auf ein Minimum und sichert Ihnen obendrein Ihre Mobiliät.